Natalia SpurmanHeilpraktikerin für Psychotherapie
Praxis & Therapie

Psychologe, Psychiater, Psychotherapeut, Heilpraktiker: der Unterschied

„Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Psychologe und Psychiater?“ Diese Frage höre ich in meiner Praxis immer wieder – und sie ist berechtigt. Psychologe, Psychiater, Psychotherapeut und Heilpraktiker für Psychotherapie klingen ähnlich, bezeichnen aber unterschiedliche Ausbildungen, Befugnisse und Wege der Kostenübernahme. Wer seelische Unterstützung sucht und „Psychologe in der Nähe“ in die Suchmaschine tippt, landet oft bei ganz verschiedenen Angeboten. In diesem Beitrag erkläre ich den Unterschied einfach und offen – und gebe Ihnen eine kleine Orientierung, welcher Weg zu Ihrem Anliegen passen könnte.

Der Unterschied zwischen Psychologe und Psychiater auf einen Blick

Die kürzeste Antwort: Ein Psychiater ist Arzt, ein Psychologe nicht. Psychiaterinnen und Psychiater haben Medizin studiert und dürfen Medikamente verschreiben. Psychologinnen und Psychologen haben Psychologie studiert, eine Wissenschaft vom Erleben und Verhalten des Menschen. Ob jemand psychotherapeutisch behandeln darf, hängt aber nicht vom Studienfach allein ab, sondern von einer staatlichen Erlaubnis. Genau hier kommen die Psychotherapeuten und die Heilpraktiker für Psychotherapie ins Spiel.

Psychologe: Studium, aber nicht automatisch Behandlung

„Psychologe“ oder „Psychologin“ darf sich nennen, wer ein Hochschulstudium der Psychologie abgeschlossen hat, in der Regel mit Diplom oder Master. Die Berufsbezeichnung ist geschützt. Psychologinnen und Psychologen arbeiten in sehr unterschiedlichen Feldern: in der Forschung, in der Personalentwicklung, in Schulen, in Beratungsstellen, in Kliniken oder in der Verkehrspsychologie.

Wichtig zu wissen: Das Psychologiestudium allein berechtigt nicht zur eigenständigen Behandlung psychischer Erkrankungen. Dafür braucht es zusätzlich eine Approbation als Psychotherapeut oder eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. Eine Psychologin kann Sie beraten, Tests durchführen oder in einem Team mitarbeiten – eine Psychotherapie im rechtlichen Sinne führt sie nur mit einer dieser Erlaubnisse durch.

Psychiater: Facharzt mit Rezeptblock

Psychiaterinnen und Psychiater haben Medizin studiert, die Approbation als Ärztin oder Arzt erhalten und anschließend eine mehrjährige Facharztweiterbildung absolviert, meist zum „Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie“. Sie sind die einzige der hier beschriebenen Berufsgruppen, die Medikamente verschreiben darf, etwa Antidepressiva oder angstlösende Mittel. Außerdem können sie krankschreiben, Klinikeinweisungen veranlassen und körperliche Ursachen psychischer Beschwerden mit abklären.

Im Praxisalltag liegt der Schwerpunkt vieler Psychiater auf Diagnostik und medikamentöser Behandlung; die Termine sind oft kürzer. Manche bieten auch selbst Psychotherapie an. Psychiatrische Behandlung wird von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Psychotherapeut: Approbation und mögliche Kassenzulassung

Die Bezeichnung „Psychotherapeut“ ist gesetzlich geschützt. Sie dürfen nur Menschen tragen, die eine Approbation haben – also Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sowie Ärztinnen und Ärzte mit psychotherapeutischer Qualifikation.

Bis zur Reform 2020 führte der Weg meist über ein Psychologiestudium und eine anschließende mehrjährige, oft selbst finanzierte Ausbildung. Seit der Reform des Psychotherapeutengesetzes gibt es ein eigenes Studium der Psychotherapie mit Bachelor und Master, an dessen Ende die Approbation steht. Für die Arbeit mit gesetzlich Versicherten folgt danach eine Weiterbildung zur Fachpsychotherapeutin oder zum Fachpsychotherapeuten.

Approbierte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten arbeiten mit wissenschaftlich anerkannten Verfahren, etwa Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierter oder analytischer Psychotherapie oder systemischer Therapie. Mit einer Kassenzulassung können sie direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen. Genau dort entstehen allerdings die bekannten Wartezeiten. Was Sie tun können, wenn die Terminservicestelle nicht weiterhilft, lesen Sie in meinem Artikel zur Wartezeit auf einen Therapieplatz.

Heilpraktiker für Psychotherapie: staatliche Erlaubnis, Selbstzahlung

Die vierte Gruppe ist weniger bekannt. Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker für Psychotherapie haben eine staatliche Erlaubnis nach § 1 Heilpraktikergesetz, die auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkt ist. Diese Erlaubnis wird erst nach einer schriftlichen und mündlichen Überprüfung beim Gesundheitsamt erteilt. Geprüft wird unter anderem, ob die Person psychische Erkrankungen erkennen, Grenzen der eigenen Arbeit einschätzen und Menschen bei Bedarf an Ärzte oder Kliniken weiterverweisen kann.

Heilpraktiker für Psychotherapie dürfen eigenständig psychotherapeutisch arbeiten. Sie dürfen keine Medikamente verschreiben, haben keine Approbation und keine Kassenzulassung. Die Sitzungen werden in der Regel selbst bezahlt; manche private Zusatzversicherungen erstatten anteilig. Für viele Menschen hat das auch Vorteile: kurzfristige Termine und keine Meldung an die Krankenkasse. Die Ausbildungswege sind sehr unterschiedlich, deshalb lohnt sich die Frage nach Qualifikation und Arbeitsweise. Mehr dazu erfahren Sie im Artikel Heilpraktiker und Psychotherapeut – was ist der Unterschied?

Und ich?

Damit keine Missverständnisse entstehen: Ich bin Heilpraktikerin für Psychotherapie. Meine Erlaubnis habe ich 2015 nach der Überprüfung beim Gesundheitsamt Berlin erhalten. Ich bin weder Psychologin noch Ärztin, verschreibe keine Medikamente und rechne nicht mit der gesetzlichen Krankenkasse ab. Ich arbeite psychoanalytisch und tiefenpsychologisch fundiert, auf Deutsch oder Russisch, und biete neben der Einzeltherapie auch Familien- und Systemaufstellungen an. Mehr über meinen Werdegang lesen Sie auf der Seite Über mich.

Welcher Weg passt zu mir?

Die folgende Orientierung ersetzt keine fachliche Abklärung, kann aber beim ersten Sortieren helfen:

  • Sie vermuten, dass Medikamente helfen könnten, oder brauchen eine ärztliche Diagnose oder Krankschreibung: Ein Termin bei einer Psychiaterin oder einem Psychiater, eventuell zuerst bei Ihrer Hausärztin, ist der richtige Schritt.
  • Sie möchten eine Psychotherapie, die die gesetzliche Kasse bezahlt, und können Wartezeit in Kauf nehmen: Eine approbierte Psychotherapeutin mit Kassenzulassung; der Einstieg erfolgt über eine Sprechstunde.
  • Sie suchen Beratung, Coaching oder psychologische Diagnostik ohne Krankheitswert: Psychologinnen und Psychologen in Beratungsstellen oder freier Praxis können passen.
  • Sie möchten zeitnah beginnen, legen Wert auf Diskretion und können die Kosten selbst tragen: Eine Heilpraktikerin für Psychotherapie oder eine Psychotherapeutin in Privatpraxis kann eine gute Wahl sein.
  • Sie befinden sich in einer akuten Krise oder haben Gedanken an Suizid: Bitte wenden Sie sich sofort an den Berliner Krisendienst (030 390 63 00), die Telefonseelsorge (0800 111 0 111) oder im Notfall an die 112.

Manchmal ist auch eine Kombination sinnvoll, zum Beispiel eine psychiatrische Begleitung mit Medikamenten und parallel Gespräche bei einer Therapeutin. Wichtig ist, dass alle Beteiligten davon wissen.

Häufige Fragen und Missverständnisse

Ist jeder Psychotherapeut auch Psychologe?

Nicht unbedingt. Viele Psychologische Psychotherapeuten haben zwar Psychologie studiert, aber es gibt auch ärztliche Psychotherapeuten, die Medizin studiert haben, und seit der Reform Absolventinnen des neuen Psychotherapie-Studiums. Umgekehrt ist nicht jede Psychologin Psychotherapeutin. Entscheidend ist die Approbation.

Was ist mit Coaches, Beratern und „psychologischen Beratern“?

Bezeichnungen wie Coach, Lebensberater oder psychologischer Berater sind nicht geschützt. Wer so arbeitet, darf Menschen bei Alltagsfragen, beruflichen Themen oder persönlicher Entwicklung begleiten, aber keine psychischen Erkrankungen behandeln. Das kann für bestimmte Anliegen durchaus passend sein. Wenn Sie jedoch unter anhaltenden Beschwerden leiden, ist es sinnvoll, sich an jemanden mit Approbation oder Heilpraktikererlaubnis zu wenden.

Muss ich zuerst zum Psychiater, bevor ich eine Therapie beginne?

Nein, das ist nicht vorgeschrieben. Für eine Sprechstunde bei einer Kassenpsychotherapeutin brauchen Sie keine Überweisung, und auch zu einer Heilpraktikerin für Psychotherapie können Sie direkt kommen. Bei manchen Beschwerden ist eine ärztliche Abklärung aber wichtig, zum Beispiel wenn körperliche Ursachen möglich sind oder Medikamente infrage kommen. In meiner Praxis spreche ich das offen an, wenn ich den Eindruck habe, dass eine ärztliche Untersuchung sinnvoll wäre.

Wer hilft bei Familien- oder Beziehungsthemen?

Das hängt vom Anliegen ab. Neben Einzeltherapie kann eine Familienaufstellung helfen, wiederkehrende Muster aus der eigenen Familiengeschichte sichtbar zu machen. Aufstellungsarbeit ist eine erfahrungsorientierte Methode und ersetzt keine Behandlung bei schweren psychischen Erkrankungen.

Woran Sie eine passende Begleitung erkennen

Unabhängig von der Berufsbezeichnung lohnt es sich, auf ein paar Dinge zu achten:

  • Wird Ihnen offen und transparent gesagt, welche Qualifikation vorliegt und was die Behandlung kostet?
  • Werden Grenzen benannt, etwa wann eine ärztliche Abklärung sinnvoll ist?
  • Fühlen Sie sich im ersten Gespräch ernst genommen und verstanden?
  • Gibt es Raum für Ihre Fragen, ohne Druck, sich sofort festzulegen?

Gerade die Beziehung zwischen Klientin und Therapeutin spielt in jeder Form von Psychotherapie eine große Rolle. Ein Kennenlerngespräch hilft, das herauszufinden.

„Psychologe in der Nähe“ – in Prenzlauer Berg

Wenn Sie in Prenzlauer Berg, Pankow oder im angrenzenden Wedding und Mitte wohnen, ist meine Praxis gut erreichbar: Sie liegt in der Schliemannstraße 41, 10437 Berlin. In der Nähe befinden sich die U2-Station Eberswalder Straße und der S- und U-Bahnhof Schönhauser Allee. Auch wenn ich keine Psychologin bin: Wer in der Nachbarschaft eine therapeutische Begleitung sucht, findet bei mir einen Ort, an dem Sie Ihr Anliegen in Ruhe besprechen können.

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